Erklärung zur Barrierefreiheit
Einführung
Valle del Ambroz verpflichtet sich, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen zugänglich zu machen Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor, wodurch die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://visitambroz.es/, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.
Compliance-Status
Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018, da die unten aufgeführten Aspekte nicht konform sind.
Inhalte nicht zugänglich
Die unten gesammelten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
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Mangelhafte Einhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018
- Eine Betriebsart, die eine gesprochene Ausgabe verfügbarer Untertitel ermöglicht, ist möglicherweise nicht in allen Fällen vorgesehen. [Anforderung Nummer 7.1.5 der Norm UNE-EN 301549:2022 Gesprochene Untertitel]
- Einige Seiten enthalten einen Videoplayer, der keine Möglichkeit bietet, verfügbare Audiodeskriptionen auszuwählen und abzuspielen [Anforderung Nummer 7.2.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Audiodeskriptionswiedergabe].
- Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen über eine generische Textalternative [Anforderung Nr. 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Nicht-textueller Inhalt].
- Einige vorab aufgezeichnete Videos auf der Website verfügen nicht über eine Audiodeskription oder alternative Medien [Anforderungen Nr. 9.1.2.3 und 9.1.2.5 der Norm UNE-EN 301549:2022 Audiodeskription oder alternative Medien (aufgezeichnet)].
- Auf einigen Seiten werden Informationen, Struktur und Beziehungen nicht durch Software bestimmt oder haben keine Alternative als Text [Anforderung Nummer 9.1.3.1 von UNE-EN 301549:2022 Informationen und Beziehungen].
- Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element hervorzuheben [Anforderung Nr. 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Verwendung von Farbe].
- Auf einigen Seiten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4.5:1 [Anforderung Nummer 9.1.4.3 der UNE-EN 301549:2022 Mindestkontrast].
- Gelegentlich kann es vorkommen, dass bei einigen Links der spezifische Zweck nicht im Text definiert ist [Anforderung Nr. 9.2.4.4 der UNE-EN 301549:2022 Zweck von Links].
- Die Position des Fokus ist beim Navigieren mit einer Tastatur nicht immer sichtbar [Anforderung Nummer 9.2.4.7 der UNE-EN 301549:2022 Sichtbarer Fokus].
- Gelegentlich kann es zu einem Eingabefehler in einem Feld/Formular kommen, für den der Benutzer nicht über den Lösungsvorschlag informiert wurde [Anforderung Nr. 9.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2022, Fehlervorschlag].
- Auf einigen Seiten folgen Benutzeroberflächenkomponenten wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der von den Barrierefreiheitsrichtlinien empfohlenen Struktur [Anforderung Nummer 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Name, Funktion, Wert].
- Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen über eine generische Textalternative [Anforderung Nr. 10.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Nicht-textueller Inhalt].
- Gelegentlich kann es vorkommen, dass bei einigen Dokumenten der Seitentitel nicht identifiziert wird [Anforderungsnummer 10.2.4.2 der UNE-EN 301549:2022-Norm für Seitentitel].
- Auf einigen Seiten ist die verwendete Standardsprache nicht angegeben [Anforderungsnummer 10.3.1.1 der UNE-EN 301549:2022-Seitensprachennorm].
- In der Produktdokumentation werden nicht alle verfügbaren Barrierefreiheitsfunktionen aufgeführt oder erläutert [Anforderung Nr. 12.1.1 der UNE-EN 301549:2022 Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen].
- Support-Dienste stellen nicht alle Informationen zu Barrierefreiheitsfunktionen bereit, die in der Produktdokumentation enthalten sind [Anforderungsnummer 12.2.2 der UNE-EN 301549:2022 Informationen zu Barrierefreiheitsfunktionen].
- Unterstützungsdienste können nicht immer an die Kommunikationsbedürfnisse von Benutzern mit Behinderungen angepasst werden [Anforderung Nr. 12.2.3 der UNE-EN 301549:2022-Norm für wirksame Kommunikation].
- Möglicherweise wird von den Supportdiensten eine Dokumentation bereitgestellt, die nicht in einem barrierefreien Format vorliegt [Anforderung Nr. 12.2.4 der Norm UNE-EN 301549:2022 für barrierefreie Dokumentation].
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unverhältnismäßige Belastung
- Trifft nicht zu
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Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich des geltenden Rechts
- Möglicherweise werden vor dem 20. September 2018 Office-Dateien im PDF-Format und in anderen Formaten veröffentlicht, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen. Allerdings wurden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen die Vorschriften einhalten.
- Möglicherweise handelt es sich um Inhalte von Drittanbietern, die nicht von Valle del Ambroz entwickelt wurden oder nicht unter seiner Kontrolle stehen, wie beispielsweise Office-Dateien.
- Möglicherweise werden vor dem 20. September 2018 aufgezeichnete Dateien veröffentlicht, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Erklärung diente eine Selbstbewertung durch Im Anzug am 21.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 15
Beobachtungen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a von RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:
- Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website.
- Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
- Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.
Für diese Kommunikation stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:
- Link zum Formular: https://visitambroz.es/contacto/
- Telefon: 927 473 458
Gemäß Artikel 10.2.b des RD 1112/2018 können Sie außerdem Folgendes vorlegen:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018.
- Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen zu:
- Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Tatsachen, Gründe und die Anfrage, die es ermöglichen, zu überprüfen, ob es sich um eine angemessene und berechtigte Anfrage handelt, klar angegeben werden.
Anträge auf barrierefreie Informationen und Beschwerden können über eingereicht werden https://visitambroz.es/contacto/sowie die übrigen im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen enthaltenen Optionen.
Mitteilungen, Beschwerden und Anfragen nach zugänglichen Informationen werden von der Vereinigung für die ganzheitliche Entwicklung des Valle del Ambroz (DIVA) des Valle del Ambroz entgegengenommen und bearbeitet.
Anspruchsverfahren
Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde einmal gestellt wurde, dieser abgelehnt wurde, die getroffene Entscheidung nicht einvernehmlich ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Person einen Anspruch geltend machen. Ebenso kann eine Klage erhoben werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.
Der Anspruch kann über eingereicht werden https://visitambroz.es/contacto/ des Valle del Ambroz sowie in den übrigen Optionen, die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen enthalten sind.
Anträge werden von der Vereinigung für die ganzheitliche Entwicklung des Valle del Ambroz (DIVA) des Valle del Ambroz entgegengenommen und bearbeitet.